1. Wie beantrage ich die 24-Std.Betreuung?
Mit der Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens und des Dienstleistungsvertrages können sie die Betreuung beantragen.
Sobald wir die Unterlagen erhalten, werden wir sie umgehend bearbeiten und nach ca. 7 Arbeitstagen kann die Betreuung zu Hause beginnen.
2. Stehen Ihre Betreuungsdienstleistungen im Einklang mit dem geltenden Landesrecht?
Ja, seit dem 01. Mai 2004 gilt die EU- Dienstleistungsfreiheit auch für Polen.
3. Ist ihr Service tatsächlich vollkommen Legal?
Die Mitarbeiterinnen unseres Partners sind dort bereits jetzt angestellt und werden, so Sie Interesse haben, nach Deutschland entsandt zu werden, geschult, vorbereitet und uns zu Ihrer Ansicht zur Verfügung gestellt.
Sie bleiben weiter bei der jeweiligen polnischen Firma angestellt und kommen auf deren Anweisung, die vorher definierten Tätigkeiten durchzuführen
.
4. Muss ich eine Mitarbeiterin hier ausländerrechtlich anmelden?
Nein, es sind keine Behördengänge notwendig, da nicht Sie als Arbeitgeber auftreten sondern direkt eine Firma mit der Dienstleistung beauftragt haben.
5. Aus welchem Land stammen die Pflegerinnen?
Unsere Pflegerinnen kommen aus Polen und Rumänien.
6. Wie lange bleibt eine Pflegerin im Turnus?
Die Betreuungskräfte bleiben für 2-3 Monate oder aber nach Absprache auch länger und wechseln sich an der Betreuungsstelle ab.
7. Wie schnell kann ich die Dienstleistungen in Anspruch nehmen?
Kommt ein Vertrag zustande kann eine Betreuerin nach ca. 7 Arbeitstagen vor Ort sein. Am vereinbarten Ankunftstag werden Sie die Betreuerin am Busbahnhof oder Bahnhof (ZOB) auf eigene Kosten abholen. Dasselbe gilt für die Rückkehr der Betreuerin. Die Zeiten für An/Abreise der Betreuerin bekommen Sie von uns.
8. Was kosten die Dienstleistungen?
Unser Angebot ist mit Sicherheit finanziell interessant und hängt von der Breite der angeforderten Leistungen sowie dem Gesundheitszustand (aktuelle Pflegestufe) des Patienten ab. Die Einzelheiten können Ihnen unsere Berater erläutern.
9. Warum wird immer nach der Pflegestufe gefragt?
Die Pflegestufe des Patienten ist schon für unser erstes Auswahlverfahren sehr hilfreich. Wir können nicht einem Patienten der Pflegestufe "3" hat, eine Betreuerin entsenden die nur bei Pflegestufe "keine" oder "1" arbeitet. Wir möchten Ihnen eine Betreuerin entsenden, die entsprechende Erfahrung zu der Pflegestufe des Patienten hat.
10. Wie hoch sind die Fahrtkosten?
Die Fahrkosten werden von dem polnischen Pflegedienst bis zum Busbahnhof oder Bahnhof bezahlt. Sie werden die ausgesuchte Betreuerin am vereinbarten Ankunftstag am Busbahnhof (ZOB) auf eigene Kosten abholen. Dasselbe gilt für die Rückkehr der Betreuerin. Die Zeiten für An/Abreise bekommen Sie von uns.
11. Was ist ihr Tätigkeitsbereich?
Die Leistungen: Hilfe bei der Grundpflege (Hygiene, Ankleiden, Essen etc.) Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Waschen, Reinigen) Aktivierende Betreuung (Mobilisierung, Übungen nach Anleitung der Therapeuten und Ärzte) Individuelle Betreuung nach Notwendigkeit und Wünschen der Pflegebedürftigkeit.
12. Welche Tätigkeiten dürfen von der Pflegerin nicht übernommen werden?
Die osteuropäischen Betreuungskräfte dürfen die Behandlungspflege nicht übernehmen, auch wenn die Pflegerin eine Krankenschwester ist, Ihr Diplom wird in Deutschland nicht anerkannt. Wir raten dazu, Pflegeleistungen, welche Ihnen derzeit durch Ihre Pflege/Krankenkasse bezahlt und durch hiesige Pflegedienste ausgeführt werden, weiterhin auch durchführen zu lassen. Hilfe kann man nie genug bekommen.
13. Welche Ansprüche werden durch die Betreuungskraft hinsichtlich ihrer
Unterkunft und Verpflegung gestellt?
Für die Betreuerin muss ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden, das Badezimmer muss sie mit benutzen dürfen, Kost und Logis sind frei.
14. Arbeiten die Mitarbeiterinnen wirklich 24-Stunden?
Es ist rund um die Uhr jemand da. Das bedeutet das Betreuungspersonal wohnt zusammen mit der zu betreuenden Person, kümmert sich um den Haushalt und übernimmt leichte pflegerische Aufgaben.
15. Bin ich als "Arbeitgeber" für die Versteuerung der gewährten Unterkunft und Verpflegung steuerpflichtig?
Der private Haushalt ist nicht der Arbeitgeber, sondern der Auftraggeber. Sie erteilen also einen Auftrag an unsere Partnerfirma in Polen, die polnische Firma entsendet das Betreuungspersonal nach Deutschland, welche bei Ihnen die Dienstleistung (Dienstleistungsfreiheit nach dem gültigem EU Recht) verrichtet.
16. Wer ist für die Entrichtung der Sozialabgaben (Krankenversicherung,
Pflegekasse, Arbeitslosenversicherung usw.) zuständig?
Die Betreuerin ist in Polen angestellt und ist dort auch kranken,- und sozial versichert.
Somit fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an.
17. Kann ich die Dienstleistungen mit der Krankenkasse bzw. Pflegekasse
abrechnen?
Bei unserem Kooperationspartner handelt es sich um ein osteuropäisches Pflegeunternehmen, welches uns bei Bedarf Pflege-, und Betreuungskräfte entsendet. Eine Abrechnung als so genannte "Pflegesachleistung" über die Pflegekasse ist zur Zeit nicht möglich. Ihr Pflegegeld, je nach Pflegestufe, erhalten Sie selbstverständlich weiterhin durch Ihre Pflegekasse.
Ausnahme ist die Berufsgenossenschaft, hier werden die Kosten in vollem Umfang übernommen. Wir arbeiten auch mit der Berufsgenossenschaft zusammen.
Bei Patienten die durch einen Arbeitsunfall auf Hilfe angewiesen sind, werden die Kosten für unsere Dienstleistungen durch die Berufsgenossenschaft in vollem Umfang übernommen.
18. Wie gehe ich mit dem jetzt eingesetzten Pflegedienst um?
Wir raten dazu, Pflegeleistungen, welche Ihnen derzeit durch Ihre Pflege/Krankenkasse bezahlt und durch hiesige Pflegedienste ausgeführt werden, weiterhin auch durchführen zu lassen.
Wir sehen uns absolut nicht als Konkurrenz für hiesige Pflegedienste, unser Service umfasst Bereiche, welche von diesen Einrichtungen personell wie auch finanziell nicht geleistet werden können.
19. Widerrufsrecht
Es werden nur schriftliche Verträge abgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass der DE seine schriftliche Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform ( z.B. Brief, Fax, E-Mail ) widerrufen kann. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
20. Wie sind die Vertragskündigungsfristen?
Vertrag kann ohne Angaben von Gründen während der Laufzeit jederzeit schriftlich zum Ende eines Monats mit der Einhaltung einer monatlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.
21. Wann wird die Rechnung fällig?
Die monatliche Rechnung wird zwei Mal im Monat ausgestellt bis zum 15-ten und zum Monatsende eines laufenden Monats.
22. Wie gut sprechen die Betreuungskräfte deutsch?
Die Sprachkenntnisse unterscheiden sich in:
1 - Grundkenntnisse (Verstehen gut, Sprechen mit Schwierigkeiten)
2 - Mittlere Kenntnisse (einfache Unterhaltungen sind möglich)
3 - Gute Kenntnisse (Unterhaltungen sind ohne Einschränkungen möglich)