Bei uns - Betreuung in 5 Arbeitstagen
Die Kürzung der Zeit von der Einleitung der Verträge- im
Zusammenhang mit der Verbesserung von inneren Prozessen innerhalb des
Unternehmens, sind wir für heute bereit eine Dienstleistung in 5 Arbeitstagen
vom Abschluss des Vertrags zu beginnen.
Kann
ich die Dienstleistungen mit der Krankenkasse
bzw. Pflegekasse Abrechnen?
Bei unserem Kooperationspartner handelt sich um ein Osteuropäisches
Pflegeunternehmen, welches uns bei Bedarf Pflege-, und Betreuungskräfte
entsendet. Eine Abrechnung als so genannte "Pflegesachleistung"
über die Pflegekasse ist zurzeit nicht möglich. Ihr Pflegegeld, je nach
Pflegestufe, erhalten Sie selbstverständlich weiterhin durch Ihre Pflegekasse.
Ausnahme
ist die Berufsgenossenschaft
hier werden die Kosten in vollem Umfang übernommen.
Bei Patienten die durch Arbeitsunfall auf Hilfe angewiesen sind, werden
die Kosten für unsere Dienstleistungen durch die Berufsgenossenschaft
in vollem Umfang übernommen.
selbstständige Betreuerinnen und Pflegerinnen
aus Osteuropa sind illegal!
Wir beschäftigen keine selbstständigen Pflegerinnen
und Betreuerinnen aus Osteuropa.
Klicken
Sie hier um mehr zu Erfahren....
Ist
Ihre Betreuung Illegal?
Möchten Sie Ihre Betreuungshilfe rechtskräftig machen?
Bei
uns Sind Sie richtig!
Wir helfen Ihnen gerne und schnell.
Melden Sie sich telefonisch oder persönlich.
Im handumdrehen läuft alles ohne unnötigen Stress.
Diskretion und Vertraulichkeit sichern wir Ihnen heute schon zu.
Pflegegeldinfo:
Geldleistungen erhält man wenn private Pflegepersonen ( Kinder,
Nachbarn ectr. ) pflegen.
Sachleistungen
sind die Leistungen die ein professioneller Pflegedienst erbringt.
Kombinationsleistungen
sind Leistungen die ein Pflegedienst erbringt aber nicht ganz ausschöpft,
sodass noch ein prozentualer Anteil an Geldleistungen verbleibt und dem
zu Pflegenden, von der Pflegekasse, überwiesen wird.
Beispiel:
Es wurde Kombinationsleistungen beantragt. Die Pflegeperson hat die Pflegestufe
II.
Der Pflegedienst schöpft 50 % der Sachleistung aus, somit erhält die Pflegeperson
noch 50% der Geldleistung.
Pflegestufe II Kombileistung oder Sachleistung 921 €
Pflegestufe II Geldleistung 410€
50 % von 921 € = 460,50 € Pflegedienst
50 % von 410 € = 205 € für die Pflegeperson.
Verhinderungs-/Urlaubspflege 1.432 € pro Kalenderjahr
|