01.Mai 2011
Seit dem 01.Mai 2011 können Sie osteuropäisches Personal selbst einstellen,
sprechen Sie uns gerne an, wir sind imstande Ihnen Personal in verschiedenen Branchen zu vermitteln.
Osteuropäische BetreuerInnen - Schwarzarbeit oder Legal?
Es gibt in Deutschland inzwischen mehr als 2 Millionen Menschen, die auf regelmäßige Hilfe angewiesen sind, lediglich etwa ein Drittel hiervon lebt im Pflegeheim, diejenigen die nicht ins Pflegeheim umziehen wollen, suchen nach anderen Alternativen die Ihnen verhelfen solange wie möglich in ihrem eigenem Zuhause weiter bleiben zu können.
Eine individuelle häusliche Versorgung wird von allen Pflegebedürftigen gewünscht,
kann aber durch ambulante Pflegedienste allein häufig nicht geleistet werden, da eine Rund-um-die-Uhr Anwesenheit durch diese nicht organisiert werden kann. Sie können lediglich mehrmals am Tag kurz vorbeikommen - waschen, Essen anreichen, ins Bettbringen für mehr bleibt leider keine Zeit!
Die Familienmitglieder können die Betreuung auf Dauer auch nicht übernehmen. Auf Grund des hohen Zeitaufwandes und der verhältnismäßig geringen Beteiligung durch die Pflegeversicherung werden die Familien schnell seelisch und finanziell überfordert.
Viele Betroffene suchen nach einer Möglichkeit sich eine osteuropäische Betreuerin für Rund um die Uhr ins Haus zu holen. Wenn es um das Wohl der Angehörigen geht, werden da auch schon mal Gesetze außer Acht gelassen. Sie sind sich der immensen Risiken in diesem Moment gar nicht bewusst.
Eine nicht angemeldete Pflegerin aus dem grauen Pflegemarkt die unter der Hand arbeitet ist illegal/Schwarzarbeit.
Es reicht schon aus wenn ein Nachbar oder ein ambulanter Pflegedienst sich beschwert, da er einen Auftrag an die ausländische Konkurrenz verloren hat oder die Betreuerin wird krank, so ist die Familie in Gefahr. Im Falle einer Entdeckung sind hierbei die Folgen Geldstrafen, Haftstrafen bis zu 3 Jahren und Nachzahlungen von Sozialabgaben.
Genauso strafbar macht sich eine Familie, die eine selbständige Betreuungskraft beschäftigt.
Nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom 11.11.08 ist es illegal, osteuropäische Pflegekräfte im Haushalt als Selbstständige zu beschäftigen. Sie sind de facto abhängig, also Angestellte des Haushalts.
Die Selbständigen Betreuungskräfte dürfen nicht beim Patienten wohnen, sonst liegt sofort der Verdacht der Scheinselbstständigkeit vor, sie müssen mehrere Kunden haben, selbst die Kunden suchen, Steuern zahlen, einen Firmensitz haben, eigene Werbung machen, die Verwaltung, usw..die Selbständigen Kräfte müssen Unternehmerrisiko tragen.
Auf Hinweise von anderen Behörden, wird der Zoll jeden Fall überprüfen.
Zwar hat der Zoll in erster Linie die Vermittler der Selbständigen Betreuerin im Visier aber Im Verdachtsfall prüft er jedoch auch die Haushalte. Sehr teurer kann es werden, wenn die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren einleitet oder die Deutsche Rentenversicherung die Sozialabgaben einfordert, die sie im Nachhinein für Schwarzarbeit verlangen kann. Eine Familie müsste dann mitunter mehrere Tausende von Euro zahlen. Theoretisch drohen ihr sogar Gefängnisstrafen.
Legal sind Pflegerische Alltagshilfen die über ZAV /Arbeitsamt
vermittelt wurden
Bei diesem Modell werden im Heimatsland gemeldete arbeitslose Kräfte vermittelt.
Die Beantragung dauert ca. 6-8 Wochen, meistens so lange wie die Betreuerin auf Ihre Arbeitserlaubnis warten müssen. Seit Januar 2010 dürfen die Angestellten auch Grundpflegerische Alltagshilfe leisten, also Pflegebedürftige beim An- und Auskleiden unterstützen, bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken sowie der Bewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung.
Der Nachteil hierbei ist, dass die Deutsche Familie mit allen Rechten und Pflichten ein Arbeitsgeber ist und außer dem Lohn auch noch die Steuern zahlen muss, Versicherungen, Urlaubsgeld, alle Anmeldungen in Deutschland sowie die Organisation der Vertretung, An und Abreise für Ihre Kraft nach Deutschland müssen Sie selbst übernehmen.
Die Familie bekommt keine Auswahl an Betreuerinnen, keiner prüft die Deutschkenntnisse, eine Notfall Lösung bei z.B. Krankheiten, Urlaubsvertretung oder wenn die Betreuerin nicht zur Familie passt ist in diesem Fall kurzfristig nicht möglich, die Familie muss flexibel sein oder eine andere Kraft beantragen was wieder 6-8 Wochen dauern würde.
Welche Alternativen bleiben, wenn man eine flexible und Legale Lösung haben möchte?
Eine Alternative bietet Ihnen das Entsendegesetz: Hilfskräfte, die im Ausland bei einem Pflegedienst angestellt sind, dürfen in Deutschland eine 24-Stunden-Betreuung übernehmen. Für diese entsendeten Angestellten gilt dann das deutsche Arbeitsschutzgesetz. Eine Vermittlungsagentur in Deutschland stellt in der Regel den Kontakt zum ausländischen Pflegedienst her.
Der Dienstleister Kolba-med-Agentur aus Aachen hat sich deshalb als Kooperationspartner mit dem europäischen Marktführer aus Warschau zusammengeschlossen. Die Betreuerinnen sind sämtlich in Polen angestellt und werden auch dort umfassend versichert. Über das europäische Mitarbeiterentsendungsgesetz ist die Legalität jederzeit garantiert. Je nach individuellem, mit Ihnen ausgearbeitetem Anforderungsprofil, wird eine Betreuerin nach Auftragserteilung innerhalb von ca. 7 Arbeitstagen Vorort beim Patienten zur Verfügung gestellt.
die Firma Kolba-med-Agentur wird Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen oder Problemen und wenn gewünscht berät Sie diese gerne unverbindlich und kostenlos.
Die Betreuung erhalten Sie im Standardpreis bereits ab 53 Euro am Tag und hier kommt lediglich noch Verpflegung und Unterkunft hinzu.
Hierfür werden Ihre Angehörigen 24 Stunden am Tag mit Herz betreut. Nur die medizinische Pflege dürfen diese Betreuerinnen nicht übernehmen.
Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten.
Kolba-med-Agentur erreichen Sie unter 0241 16 30 37
oder per Email info@kolba-med.de
Bei uns - Betreuung in 7 Arbeitstagen
Die Kürzung der Zeit von der Einleitung der Verträge- im Zusammenhang mit der Verbesserung von inneren Prozessen innerhalb des Unternehmens, sind wir für heute bereit eine Dienstleistung in 5 Arbeitstagen vom Abschluss des Vertrags zu beginnen.
Kann ich die Dienstleistungen mit der Krankenkasse
bzw. Pflegekasse Abrechnen?
Bei unserem Kooperationspartner handelt sich um ein Osteuropäisches Pflegeunternehmen, welches uns bei Bedarf Pflege-, und Betreuungskräfte entsendet. Eine Abrechnung als so genannte "Pflegesachleistung" über die Pflegekasse ist zurzeit nicht möglich. Ihr Pflegegeld, je nach Pflegestufe, erhalten Sie selbstverständlich weiterhin durch Ihre Pflegekasse.
Ausnahme ist die Berufsgenossenschaft
hier werden die Kosten in vollem Umfang übernommen.
Bei Patienten die durch Arbeitsunfall auf Hilfe angewiesen sind, werden die Kosten für unsere Dienstleistungen durch die Berufsgenossenschaft in vollem Umfang übernommen.
selbstständige Betreuerinnen und Pflegerinnen
aus Osteuropa sind illegal!
Wir beschäftigen keine selbstständigen Pflegerinnen
und Betreuerinnen aus Osteuropa.
Klicken Sie hier um mehr zu Erfahren....
Ist Ihre Betreuung Illegal?
Möchten Sie Ihre Betreuungshilfe rechtskräftig machen?
Bei uns Sind Sie richtig!
Wir helfen Ihnen gerne und schnell.
Melden Sie sich telefonisch oder persönlich.
Im handumdrehen läuft alles ohne unnötigen Stress.
Diskretion und Vertraulichkeit sichern wir Ihnen heute schon zu.
Pflegegeldinfo:
Geldleistungen erhält man wenn private Pflegepersonen ( Kinder, Nachbarn ectr. ) pflegen.
Sachleistungen sind die Leistungen die ein professioneller Pflegedienst erbringt.
Kombinationsleistungen sind Leistungen die ein Pflegedienst erbringt aber nicht ganz ausschöpft, sodass noch ein prozentualer Anteil an Geldleistungen verbleibt und dem zu Pflegenden, von der Pflegekasse, überwiesen wird.
Beispiel:
Es wurde Kombinationsleistungen beantragt. Die Pflegeperson hat die Pflegestufe II.
Der Pflegedienst schöpft 50 % der Sachleistung aus, somit erhält die Pflegeperson noch 50% der Geldleistung.
Pflegestufe II Kombileistung oder Sachleistung 921 €
Pflegestufe II Geldleistung 410€
50 % von 921 € = 460,50 € Pflegedienst
50 % von 410 € = 205 € für die Pflegeperson.
Verhinderungs-/Urlaubspflege 1.432 € pro Kalenderjahr |
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